Der Lotsbetriebsverein e. V.
– kurz LBV
Wir, der LBV, steuern einen Großteil des Shuttle-Verkehrs für die Lotsen an der deutschen Küste, das heißt: Alle Schiffe, die unsere Häfen oder Kanäle ansteuern und einen Seelotsen angefordert haben, bekommen ihn durch uns auf ihre Brücke. Das geschieht draußen auf offener See. Von fahrendem Schiff zu fahrendem Schiff. Dafür sind wir zu allen Tageszeiten und an allen Tagen in Bereitschaft.
Ein paar Zahlen
150.000 Versetzungen (Lotse hin) und Ausholungen (Lotse zurück) leisten wir pro Jahr.
Rund 400 Einsätze sind das etwa pro Tag.
460 Mitarbeitende und 39 Versetzfahrzeuge arbeiten dafür unter deutscher Flagge.
Dies entspricht im Umfang einer mittleren Reederei.
16 feste und 3 schwimmende Lotsenstationen betreiben wir. Sie sind durchgehend mit Wachpersonal besetzt.
1 Zentrale & 4 Außenstellen. Unsere Zentrale ist in Hamburg gleich bei der Bundeslotsenkammer untergebracht. Nah an der Küste befinden sich unsere Außenstellen in Bremerhaven, Cuxhaven, Emden und Kiel. Diese sind wiederum für bestimmte Reviere der Lotsenbrüderschaften zuständig.
Unsere Außenstellen
Struktur des LBV
Der LBV ist ein eingetragener Verein und organisiert sich in 2 Organen:
Vorstand seit 2018
Erik Dalege
Mitgliederversammlung
Für unsere 4 Außenstellen bestellt der Vorstand jeweils eine Geschäftsführung und Stellvertretung, die von den jeweiligen örtlichen Lotsenbrüderschaften vorgeschlagen werden. Der Geschäftsführung vor Ort ist eigenverantwortlich für die Aufrechterhaltung eines ununterbrochenen und ungestörten Lotsversetzdienstes zuständig. Dafür gibt der Vorstand einheitliche Richtlinien vor.
Mitglieder des Vereins
sind ausschließlich:
- die amtierenden Ältermänner der Lotsenbrüderschaften ELBE, NOK I, NOK II, KIEL, LÜBECK, FLENSBURG, WESER I, WESER II, JADE, EMDEN
- deren Stellvertreter im Sinne des Seelotsgesetzes
- der 3. Ältermann der Lotsenbrüderschaft Elbe gemäß deren Satzung
- der amtierende Vorsitzende der Bundeslotsenkammer und dessen amtierender Stellvertreter.
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, erwerben die Mitgliedschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung, gerichtet an den Vorsitzenden des Vereins. Dies entfällt, wenn sie die Mitgliedschaft bereits bei der Vereinsgründung erworben haben.
Zweck des Vereins
Ist der Gesamtbetrieb von Lotseinrichtungen auf allen Seelotsrevieren nach einheitlichen Grundsätzen und zentraler Verwaltung.
Kooperation & Zuständigkeit
Der LBV arbeitet mit den zuständigen Lotsenbrüderschaften und deren Aufsichtsbehörden eng zusammen. Über den Einsatz der Lotseinrichtungen sowie über das Versetzen und Ausholen von Seelotsen befindet der Ältermann bzw. dessen Stellvertreter der örtlich zuständigen Lotsenbrüderschaften. Dabei gewährleistet er die Sicherheit und einen flüssigen und reibungslosen Verkehrsablauf. Siehe auch unter Lotswesen.