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3 Einrichtungen – 1 Aufgabe:
Das Lotswesen in Deutschland

Der Lotsbetriebsverein (LBV) ist eine von drei Einrichtungen, die das Lotswesen in Deutschland betreiben. Die anderen sind: 

  • Lotsenbrüderschaften in denen die Seelotsen und Hafenlotsen organisiert sind. Sie sind jeweils für ein Revier zuständig. Insgesamt gibt es in Deutschland 9 solcher Reviere, 7 für die Seelotsen und 2 für die Hafenlotsen.
  • Bundeslotsenkammer das Dachorgan der Lotsenbrüderschaften.

Alle drei – Lotsenbrüderschaften, Bundeslotsenkammer und der Lotsbetriebsverein – haben die Aufgabe alle Schiffe vor Deutschlands Küsten sicher in die Häfen und Wasserstraßen zu navigieren.

Dabei übernimmt der Lotsbetriebsverein mit seiner eigenen Flotte die Beförderung der Lotsen zu und von den Schiffen. Mehr dazu unter LBV.

Lotsenbrüderschaften

Lotsenbrüderschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden von den freiberuflich tätigen Lotsen gebildet, die für das jeweilige Seelotsrevier bestallt sind. Jede Brüderschaft ist für einen anderen Abschnitt der deutschen Küste zuständig, dem jeweiligen Seelotsrevier. Insgesamt gibt es in Deutschland neun solcher Reviere:

Reviere Seelotsen

  • Ems
  • Weser II / Jade
  • Weser I
  • Elbe
  • Nord-Ostsee-Kanal I
  • Nord-Ostsee-Kanal II
  • Wismar, Rostock, Stralsund

Reviere Hafenlotsen

  • Hamburg
  • Bremerhaven

Die einzelnen Seelotsreviere und ihre Grenzen sind in der allgemeinen Lotsverordnung, die Revierzuständigkeit der Lotsenbrüderschaft ist in der Revierlotsverordnung festgelegt.

Auf diese Weise verteilen sich die Zuständigkeiten für die Seegebiete und Wasserstraßen durch Seelotsgesetz und -Verordnungen auf die Lotsenbrüderschaften. Die Lotsenbrüderschaft ist für die Organisation des Lotsdienstes ihrem jeweiligen zugeteilten Revier eigenverantwortlich zuständig.

Bundeslotsenkammer

Die Bundeslotsenkammer (BLK) ist die gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung aller Lotsenbrüderschaften. Die Bundeslotsenkammer ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Hamburg.

Mitglieder der Bundeslotsenkammer sind kraft Gesetz die Lotsenbrüderschaften in den einzelnen Revieren. Vertreten werden Sie durch ihre Vorstände – die Älterleute.

Die Aufgaben der Kammer sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Geldmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält sie durch Beiträge der Brüderschaften, die diese entsprechend ihrer Mitgliederzahl entrichten.

Die Bundeslotsenkammer ist Mitglied in vielen nationalen und internationalen Gremien.

Die Organe der Bundeslotsenkammer

  1. Vorsitz, derzeit: Erik Dalege
    Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus der Reihe der Seelotsen von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muss der Wahl zustimmen, kann aber die Zustimmung nur „aus wichtigem Grund“ verweigern.
  2. Die Mitgliederversammlung
    In der Mitgliederversammlung der Bundeslotsenkammer sind alle Brüderschaften durch ihre Vorstände, die „Älterleute“, vertreten. Zurzeit sind dies fünfzehn Personen.

Mehr auf www.bundeslotsenkammer.de

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